Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen:
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungsverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Angebot und Vertragsabschluss:
- Die Angebote von KLS sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestimmungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Die Verkaufsangestellten von KLS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§3 Preise:
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten des Verkäufers nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
- Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
- Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Für besonders schmutzige und / oder ekelerregende Arbeiten wird eine Schmutzzulage in Höhe von 50 % auf den jeweils gültigen Stundensatz erhoben.
§4 Lieferung:
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch KLS steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von KLS durch die Zulieferanten und Hersteller.
- Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
- Bei vom Käufer gewünschten Auftragsänderungen, die sich auf die vereinbarten Lieferfrist auswirken, verlängert sich diese vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
- Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und rechtmäßigen Arbeitskämpfen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen nach §4 1. und 5. berechtigen KLS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurücktreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich im Verzug befindet.
§5 Annahmeverzug:
- Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Der Verkäufer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
- Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, jedoch höchstens 50 Euro zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann der Verkäufer die Erstattung dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§6 Liefermenge:
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt dem Verkäufer und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§7 Versand und Gefahrenübergang:
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
- Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
§8 Gewährleistung:
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
- Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht frei von Sachmängeln sind, sollte das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung an uns zur Reparatur eingeschickt werden. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beanstandeten Liefergegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wichtig sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
- Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist von mindestens 30 Tagen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Herabsetzung der Vergütung beschränkt sich auf den Unterschied zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadensersatzanspruch auf Grund des Sachmangels.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile, wie z. B. Typenräder, Druckköpfe, Farbbänder, Toner usw.
- Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art auch für Folgeschäden aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Die Beseitigung von Sachmängel kann verweigert werden, wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung aus bereits erfüllten Lieferungen oder Leistungen nicht nachkommt.
§9 Eigentumsvorbehalt:
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
- Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen. Veräußert der Käufer im kaufmännischen Verkehr die gelieferte Ware mit Zustimmung des Verkäufers weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurück zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Verbrauchskreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§10 Zahlung:
- Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Abholung bzw. Lieferung zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, soweit nicht anders vereinbart wurde. Die Ware kann gegen Gebühr gegen Transportschaden versichert werden.
- Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
- Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Eine Überschreitung von mehr als 30 Tagen berechtigt KLS die Erfüllung von laufenden Aufträgen zu unterbrechen oder ganz einzustellen!
- Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung der Sicherheiten auszuführen.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Rechnungen des Verkäufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Verkäufer ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.
§11 Abtretungsverbot:
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. §8 (7) dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
§12 Rücktritt:
Hat der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, bzw. fehlte diesem für den Verkäufer nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verkäufer zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.
§13 Urheberrechte:
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur einmaligen Nutzung oder Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrechts bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
§14 Datenschutz:
Der Verkäufer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§15 Schlussbestimmung:
- Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr Darmstadt.
- Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
- Vorstehende Geschäftsbedingungen sind die einzigen, jetzt gültigen. Alle früheren Bedingungen werden mit ihrer Herausgabe ungültig. Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform!